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Unterstützt von Rainer Führer.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge

mit dem Maler-und Lackiererhandwerksbetrieb ROLF FÜHRER

§ 1 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommenen Aufträge sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B, die Sie jederzeit in meinen Räumen einsehen können oder Ihnen auf besonderen Wunsch als Kopie von mir ausgehändigt werden können, sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Des weiteren gelten die Allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart.Auch die VOB Teil C ist in meinen Geschäftsräumen einsehbar und kann auch als Kopie auf Wunsch ausgehändigt werden.

§ 2 Angebot und Preise
An das Angebot halten wir uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise.
Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75%) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten Materialkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenen Umfang. Ein „angemessener Umfang“bedeutet eine Preisänderung  vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises  0,85% je 1% Kostenänderung auf den Endpreis.
Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden. Hierfür ist jedoch unsere ausdrückliche Genehmigung erforderlich.

§3 Anderung der Umsatzsteuer
Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss
erbracht wird.
 
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen,behalten wir und hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistung vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes ) in Höhe unserer Forderung an uns ab.

§ 5 Witterung
Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.

§ 6 Gewährleistung
Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sins, haften wir nicht.

§ 7 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Istkaufleuten oder Kaufleuten kraft Eintragung oder Kaufleuten kraft Rechtsform  für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.

§ 8 Schriftform
Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
 
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. § 139 BGB gilt insoweit nicht.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmunge verfolgt haben; sollte dies nicht durchführbar sein,
gilt die gesetzliche Regelung. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.



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